Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Anzeigenvertrag § 1 Anzeigenvertrag - Geltungsbereich (1) "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) in unseren Internet-Seiten zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. § 2 Vertragsschluß (1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn a.) wir schriftlich oder durch e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder b.) wir die Stellenanzeige im Internet verbreiten. (2) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-mail gewahrt. § 3 Ablehnungsbefugnis (1) Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. (2) Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet. § 4 Inhalt und der Anzeige / Urheberrechte (1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen. (2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, daß er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist. § 5 Beginn der Veröffentlichung Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluß des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat außer bei einer Selbsteingabe der Stellenanzeige durch die Nutzung von "Instant Posting" bis spätestens drei Werktage vor einem im Sinne von S.1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten. § 6 Ort der Veröffentlichung (1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf der Internetseite http://hum-molgen.org (2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch E-mail zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium oder online-Medium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Auch in diesen Fällen kommen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer §§ 1 (1), 2, 5, 6 entsprechend zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen. § 7 Änderung des Anzeigentextes (1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, so daß im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. (2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns zugegangen ist. § 8 Gewährleistung (1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. (2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftund/ oder -hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. (3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat jedoch der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls. (4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen. § 9 Mängelrüge Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt. § 10 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen (1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages. (2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren. § 11 Entgelte, Verzug (1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domain "hum-molgen.org." abrufbare Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird. (2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt. (3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt. (4) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. (5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen. § 12 Geheimhaltung, Datenschutz (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. (2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, daß wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten. § 13 Links Die Site hum-molgen.org enthält Links zu anderen Sites. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Site, auf welche verwiesen wurde. § 14 Haftung (1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. (2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. § 15 Widerrufs- und Rückgaberecht (1) Unsere Kunden sind berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen und ein uneingeschränktes gesetzliches Rückgaberecht auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes in Schriftform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Die Information Service GbR verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von spätestens 25 Tagen nach der Erklärung des Kunden. Die Überweisung gezahlter Beiträge erfolgt auf Kosten des Kunden. § 16 Sonstiges (1) Erfüllungsort ist Berlin. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung. (4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen UN-Kaufgesetze. (5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Stand: 02.04.2005